Mit dem Rechtshilfefonds wird das benötigte Geld gesammelt um die Kosten für
Rechtsanwalt, Gutachten und Übersetzungskosten für die Beschwerden zu bezahlen, sowie die inzwischen zusätzlich nötigen Kosten für Klagen vor heimischen Gerichten.

 

                         BITTE ACHTUNG: KEINE Spendenquittungen möglich!

 

                                   Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG

 

                                   Über PayPal:
An Freunde verschicken für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben
aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet.

 

                               Konto Aarhus Konvention Initiative
Brigitte Artmann Aarhus Konvention Initiative
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF

Ihre Spende für Aarhus!

Für unseren Rechtshilfefond bitten wir Sie um Ihre Spende!

Die Rechtsanwaltskanzlei Günther hat für uns ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das Sie direkt überweisen können:

Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01

BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen!

Gedeckt werden sollen Kosten für die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die eine „Verurteilung“ Deutschlands oder der EU wegen der Nichtumsetzung von Art.9 Absatz 3 und Art. 6 der Aarhus Konvention befördern.

Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen. Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Klagen gegen Hinkley Point C und Temelin verwenden, oder für zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch für die Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany oder Cattenom, oder die Temelin-Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Klagen in Europa an Greenpeace überwiesen.

Sie können auch wie bisher mit PayPal oder Überweisung auf unser bereits bestehendes Spendenkonto überweisen.

Auch unser bereits bestehendes Konto wird selbstverständlich durchgehend nachweisbar mit Belegen geführt.

Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen.

Sollten Restgelder verbleiben, so werden diese für die anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Beschwerden (Hinkley Point C, Temelin) verwendet, oder für zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch für Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany oder Cattenom, oder die Temelin-Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Beschwerden in Europa an Greenpeace überwiesen.

 

Mit herzlichen Grüßen,
Brigitte Artmann und Hilde Lindner-Hausner für die Aarhus Konvention Initiative