Tschechien will neuen Reaktor am Standort Dukovany bauen


(Bekanntmachung und Beschreibung des Vorhabens „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany“ (PDF, 3MB))

 

S. 16 : "..Bestandteil des Vorhabens sind folgende Elemente:
Kraftwerksblock:
Anzahl der Blöcke: bis 2
Typ:Druckwasserreaktor (PWR)
Generation: III+
installierte elektrische Leistung: bis 3500 MWe
Projektlebensdauer: 60 Jahre.."
Öffentlichkeitsbeteiligung am Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen Kernenergiequelle am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik.."


Einwendungen sind bis 27.09.2016 möglich

http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/dukovany/index.htm

 

Laufzeitverlängerung Dukovany


20160808_Dukovany_Information_Espoo Committee
Alle haben kein zweites Containment. Alle haben zahlreiche Mängel und Betrug an den Schweißnähten. Tschechien weigert sich, diese umweltrelevante Laufzeitverlängerung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Tschechien und den Nachbarstaaten durchzuführen. Deshalb sandten wir nun die Information an das Espoo Implementationskomitee.

Atomausstieg bedeutet auch Ausstieg aus Geldgeschäften mit Atomkraft

Oberfränkische Grüne lehnen Bau von neuen Atomreaktoren in Tschechien ab und fordern deutsche Banken auf, keine Kredite zu geben.

In Tschechien steht der Bau eines neuen Reaktorblocks im Kernkraftwerk Dukovany an, in der Nähe von Brünn gelegen. Offen ist aber noch die nötige Finanzierung der circa 10 Milliarden Euro durch die Tochterfirma der Gesellschaft CEZ. Die oberfränkischen Landtagsabgeordneten Ursula Sowa (Bamberg) und Tim Pargent (Bayreuth) sowie die Bundestagsabgeordnete Lisa Badum (Forchheim) sprechen sich nun klar dafür aus, keine Gelder dafür bereitzustellen.

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Dukovany – Beschwerde bei UN

ACCC/C/2016/143 Czech Republic

https://www.unece.org/environmental-policy/conventions/public-participation/aarhus-convention/tfwg/envppcc/envppcccom/acccc2016143-czech-republic.html

 

Atomkraftwerk Dukovany:  Verlängerung ohne Prüfung bricht internationales Recht
Die Aarhus Konvention Initiative bringt mit internationaler Koalition Beschwerde bei UN ein

Marktredwitz, Wien, Brünn, den 02.11.16:
Die Aarhus Konvention Initiative aus Deutschland bringt zusammen mit GLOBAL 2000 und dem Ökobüro aus Österreich sowie den tschechischen Initiativen Calla und Jihočeské matky (Südböhmische Mütter) Beschwerde bei UN ein. „Dies ist die erste drei Länder übergreifende Aktion dieser Art“ sagt Brigitte Artmann, die Sprecherin der Aarhus Konvention Initiative.

Dukovany, das älteste AKW Tschechiens, steht nur 32 Kilometer von der österreichischen Grenze und 175 Kilometer von der deutschen Grenze – die Betriebsgenehmigung des dreißig Jahre alten Block 1 lief Ende 2015 ab, die von Block 2 läuft Ende 2016 ab.

Nach internationalem Recht muss die Laufzeitverlängerung von Alt-AKWs durch grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den betroffenen Nachbarländern und unter Einbeziehung der eigenen Bevölkerung transparent durchgeführt werden – nicht nach Meinung der tschechischen Regierung: die Laufzeit von Block 1 wurde am 30. März 2016 unbegrenzt verlängert, Block 2 nun zunächst bis 10. Juli 2017.

„Die Alt-AKWs sollen ohne Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung weiterlaufen bis zum Super-GAU – dagegen wehren sich zunehmend nicht nur UmweltschützerInnen in Österreich und Bayern, sondern auch die direkt betroffene tschechische Bevölkerung“, so Dr. Reinhard Uhrig, Anti-Atom-Campaigner von GLOBAL 2000. „Wir haben gemeinsam mit tschechischen und deutschen Gruppen bei der Aarhus-Konvention der Vereinten Nationen Beschwerde über dieses Vorgehen eingelegt und fordern auch gemeinsam die Bundesregierungen in Österreich und Deutschland auf, sich für die Einhaltung des internationalen Rechts stark zu machen.“

Neben der deutschen Aarhus Konvention Initiative sind GLOBAL 2000 und das Ökobüro mit seinen Fachanwälten aus Österreich sowie die tschechischen Initiativen Calla und Jihočeské matky (Südböhmische Mütter) an der Beschwerde beteiligt, die am 31.Oktober 2016 eingereicht wurde.

Die Reaktoren aus Sowjetzeiten in Dukovany sind nach 30 Jahren Betrieb in beklagenswerten Zustand: Aufgrund der „Stresstests“ nach dem dreifachen Super-GAU im japanischen Fukushima wurden zahlreiche Mängel und Nachbesserungsauflagen bekannt, die grundlegendsten Komponenten der Anlagen (Reaktordruckbehälter, Primärkreislauf) sind aber wegen der hohen radioaktiven Belastung ebenso wenig ersetzbar wie der Mangel an ausreichenden Kühlwasserquellen, das in Dukovany nur aus einen Flüsschen entnommen wird – Kühlteiche in der Nähe reichen nur für wenige Stunden. Zusätzlich wurde 2015 ein jahrzehntelanger Betrugsskandal bei der Prüfung von Schweißnähten der Reaktoren bekannt, der immer noch nicht restlos aufgeklärt ist.

Die internationale Koalition fordert daher eine transparente Prüfung der Reaktoren nach internationalem Recht, das würde die Missstände und die Reparatur- und Nachrüstungskosten bewusst machen und nach Meinung der NGO zur Stilllegung der Anlage führen.

Regierungsentwurf für UVP-Gesetz nimmt Atom aus

Gestern (am 1. November 2016)  wurde ein tschechischer Regierungsentwurf für ein überarbeitetes UVP-Gesetz bekannt, der alle im Rahmen der systematischen Überprüfungen vorgesehenen Vorhaben auflistet – die Ergebnisse von UVP-Verfahren im Atom-Bereich müssen aber laut Entwurf nicht in die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren übernommen werden, die beteiligten Umweltschutzorganisationen hätten damit wieder keine Parteistellung im Verfahren. „Auf Druck der Europäischen Kommission hat Tschechien seine Gesetzgebung reformiert – einige wenige Atom-Schädel in der tschechischen Regierung wollen diese Reform zurückdrehen“, so Uhrig. „Auch hier fordern wir die VertreterInnen der Bundesregierungen in Österreich und Deutschland auf, sich auf europäischer Ebene für eine Einhaltung des internationalen Rechts und notfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzusetzen.“

Beschwerde bei der Umsetzungskommission der Aarhus-Konvention:


COMMUNICATION REGARDING THE CZECH REPUBLIC’S NONCOMPLIANCE WITH RESPECT TO EXTENSIONS OF NUCLEAR REACTOR LIFETIMES

 

Hintergrund zu Dukovany: www.aarhus-konvention-initiative.de/eulaufzeitverlaengerung-dukovany

www.global2000.at/akw-dukovany


Aarhus Konvention Initiative
Brigitte Artmann
Am Frauenholz 22
95615 Marktredwitz/Germany
Tel +49 0923162821
Mobil +49 01785542868
brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
www.aarhus-konvention-initiative.de

Einwendungsfrist: 27.09.2016!
Der nachfolgende von Brigitte Artmann erstellte und zur Verfügung gestellte Einwendungstext kann gerne allgemein als Stellungnahme verwendet werden.
! Weitere Info zum AKW-Neubau:  EU/Dukovany

Hier auch zum Herunterladen
-in offener Version:


20160821_Einwendung_Petition_Dukovany_Scoping.docx
20160821_Einwendung_Petition_Dukovany_Scoping.odt

-in pdf-Version:
20160821_Einwendung_Petition_Dukovany_Scoping.pdf

 

Einwendung

 

Vorname, Name
Straße
Postleitzahl, Ort
Germany

An das
Ministry of the Environment of the Czech Republic

EIA Department,
Vrsovicka 65,
100 10 Prague 10,
Tschechische Republik

dukovany@mzp.cz

Only by e-mail (Please confirm receipt)

Betreff: Stellungnahme zum AKW-Neubau Dukovany, Tschechien (UVP Scoping)

Sehr geehrte Damen und Herren,
das AKW Dukovany in Tschechien liegt 180 km von Deutschland entfernt. Fristgerecht vor dem 27. September 2016 lehne ich hiermit den Bau von zwei neuen Reaktoren am Standort Dukovany mit installierter elektrischer Leistung bis zu 3500 MWe und einer veranschlagten Projektlebensdauer von 60 Jahren ab.

  1. Stellvertretend für viele Klägerinnen und Kläger aus Deutschland und Österreich hat Brigitte Artmann die Beschwerde ACCC/C/2012/71 gegen Tschechien betreffend der UVP Temelin im Juni 2016 gewonnen. Die Entscheidung des Aarhus Convention Compliance Committee liegt der tschechischen Regierung und Frau Artmann vor. Diese Entscheidung wurde bisher weder in tschechisches Recht noch in deutsches Recht umgesetzt. Folglich ist diese Aussage in den Unterlagen zur UVP „AKW Neubau Dukovany“ auf Seite 8 der Bekanntmachung falsch: „Der Inhalt der Bekanntmachung entspricht formal den Anforderungen des Gesetzes. Die Bekanntmachung steht im Einklang mit der Anlage Nr. 3 zum Gesetz (Formalitäten der Bekanntmachung) gegliedert, deren Formalitäten strikt beachtet werden.“

  1. Das Aarhus Convention Compliance Committee hat im Fall ACCC/C/2012/71 (UVP Temelin) entschieden, dass Tschechien sicherstellen muss, dass die komplette Öffentlichkeit in Tschechien und Deutschland aktiv informiert und beteiligt wird. In der UVP AKW Neubau Dukovany erfolgte bisher keine wesentlich andere Information und Beteiligung als in der UVP Temelin, im Gegenteil. Ich habe nur über Organisationen der Zivilgesellschaft wie die Aarhus Konvention Initiative erfahren, dass ich mich an diesem Verfahren beteiligen kann. Ich wurde weder über ein Ministerium noch über eine Behörde aktiv darüber informiert. Dadurch verstößt Tschechien nun in der UVP (Scoping) AKW-Neubau Dukovany schon wieder gegen die UN-Aarhus-Konvention. Ich fordere Sie deshalb auf, diese UVP sofort einzustellen und erst zu wiederholen, wenn die Entscheidungen des Aarhus Convention Compliance Committee korrekt implementiert sind.
  1. Das Aarhus Convention Compliance Committee hat im Fall ACCC/C/2012/71 (UVP Temelin) entschieden, dass es kein sogenanntes Blackbox-Verfahren geben darf. Das heißt, der gewählte Reaktortyp muss in der UVP konkret enthalten sein. In der UVP AKW-Neubau Dukovany wurde wieder offen gelassen, welcher Reaktortyp tatsächlich gebaut werden wird.

Tschechien verletzt in allen beiden aufgeführten Punkten wie schon in der UVP Temelin die UN Aarhus Konvention und muss dies nachbessern ehe die UVP AKW Neubau Dukovany fortgeführt werden kann.

  1. Das Aarhus Convention Compliance Committee hat zudem entschieden, dass rechtsverbindliche Erörterungstermine  in Deutschland stattfinden müssen. Ich fordere dies hiermit bereits vorsorglich ein.

Weiter haben die Unterlagen der UVP AKW-Neubau Dukovany viele Mängel, die nachgebessert werden müssen. Beispielhaft führe ich an:

  1. Die UVP Rekonstruktion Umspannwerk Slavětice wird gemacht wegen der neu geplanten Reaktoren und muss deshalb ein Teil der grenzübergreifenden UVP AKW-Neubau Dukovany sein. Dies muss nachgebessert werden. Tschechien liefert Strom nach Deutschland. Im Szenariorahmen 2030 plant die deutsche Bundesnetzagentur 3000 MW aus Tschechien ein. Dies entspricht der Leistung der nun neugeplanten Reaktoren. Das Umspannwerk Slavětice gehört ČEPS und seine Rekonstruktion ist bisher nicht als Bestandteil des Vorhabens eingeplant.
  1. Die Laufzeitverlängerung des 31 Jahre alten Reaktor 1 von Dukovany und die geplante Laufzeitverlängerung der fast ebenso alten Reaktoren 2, 3 und 4 muss Bestandteil der UVP AKW-Neubau Dukovany sein. Ein SuperGAU der alten, gefährlichen Reaktoren beeinträchtigt den geplanten Neubau. Eine Information von Brigitte Artmann wegen fehlender UVP Laufzeitverlängerung für die alten Reaktoren liegt dem Espoo Convention Implementation Committee vor, eine weitere Beschwerde dem Aarhus Convention Compliance Committee.
  1. Ein funktionierendes Konzept für grenzübergreifenden Katastrophenschutz und eine angemessene Haftpflicht zur Deckung der mir entstehenden Schäden muss vorgelegt werden.
  1. Quelltermkarten über reale Wetterlagen eines Jahres mit der exakten anzunehmenden Kontamination im Falle eines gezielten Absturzes eines vollbetankten Airbus A 380 (exakt dieser Flugzeugtyp) sind vorzulegen.

(1) http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/dukovany/index.htm
(2) http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/42391.htm
(3) http://www.bmub.bund.de/P4353/
(4) http://portal.cenia.cz/eiasea/detail/EIA_MZP469