Im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative hat das ÖKOBÜRO Wien die Studie „Die Vereinbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen Deutschlands für Fracking mit der Aarhus Konvention“ verfasst.
Die Rechtsstudie zeigt gravierende Fehler im deutschen Rechtssystem auf. Diese Fehler beginnen in den Raumordnungsplänen in Zusammenhang mit der unterirdischen Nutzung bei Fracking, sowie in der Beteiligung der Öffentlichkeit auf strategischer Ebene.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass das Landes–Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) oder andere Landesentwicklungspläne (LEP) erhebliche Schwierigkeiten mit dem in Deutschland verbindlich geltenden Völkerrecht der Aarhus Konvention aufweisen. Wesentliche Umweltaspekte im Zusammenhang mit der unterirdischen Nutzung bei Fracking wurden nicht berücksichtigt. Lizenzen und Entnahmegenehmigungen werden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt.
Da Fracking eine äußerst gefährliche Tätigkeit ist, ist auf jeden Fall auch eine grenzüberschreitende Beteiligung sowie der Zugang zu Gerichten erforderlich.
Nichts hält die Bundesregierung als Vertragspartner der Konvention ab, der Studie sofort freiwillig im Fall von Gas- und Ölbohrungen, Kupfer-Leaching oder anderen derartigen unterirdischen Tätigkeiten nachzukommen.